Auswandern nach Paraguay
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Calle Villarrica
5140 Yataity del Guairá
Paraguay

Immobilienverkauf und Gesuche - Rechtliches über Verkauf & Kauf

Wir sind immer auf der Suche nach geeigneten Grundstücken mit Titel für den Bau von Eigenheimen im Departement Guairá vorwiegend für neue und auch vorgemerkte Interessenten.

Bevorzugt werden die Städte Villarrica, Mbocayaty, Yataity, Natalicio Talavera, Felix Perez Cardozo und auch die Colonia Independencia sowie nähere Umgebung, wie auch Gebiete um La Colmena und Acahay so wie Gebiete um Caaguazú und Coronel Oviedo.

Aufgrund der politischen Situation in Deutschland bzw. Europa wollen immer mehr Menschen nach Paraguay auswandern und fragen immer wieder nach Grundstücken und Häusern ab 1 bis zu 50 Hektar. Wie festzustellen ist, möchten sich viele schon einmal ein Domizil in Paraguay sichern, aber nicht sofort auswandern, sondern sich damit noch ein wenig Zeit lassen. Andere hingegen möchten keine Zeit verlieren und etwas kaufen und auch sofort auswandern.

Rechtliches zum Kauf von Immobilien in Paraguay. Kauf von Land mit Eigentums-TITEL, Municipal-Land oder INDERT-Land (IBR- oder Fiscal-Land).

Für den Immobilien-Käufer aus dem Ausland soll ganz klar gestellt sein, dass er nur Land mit Eigentums-Titel kaufen oder bei Municipal-Land einen Pacht-Vertrag über ein 99 Jahre eingehen kann, welchen er auch wieder veräußern kann.

INDERT-Land (IBR- oder Fiscal-Land) kann einem Ausländer NICHT verkauft werden. Sollten trotzdem Verträge darüber abgeschlossen werden, so sind diese NICHTIG. (Nichtig heißt auf gut DEUTSCH: Sie können den Vertrag in den Papierkorb werfen, denn dieser ist "UNGÜLTIG" rechtlich nicht bindend und enthält evtl. sogar noch ein strafbare Handlung - also Finger weg.)

Nur Paraguayer können sich unter gewissen Umständen vom Staat Ländereien, welche diese schon lange bewirtschaften, zusprechen und einen entsprechenden Eigentums-Titel ausstellen lassen.

Rechtliches über den Immobilienkauf bzw. Verkauf in Paraguay

Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 verschiedene Dinge - Aber wer Recht hat in Paraguay steht auf der sicheren Seite

Der Staat spricht seinen einheimischen Bürgern ein Heim und Hof als Grundlage zur Versorgung der Familie zu. Gleichzeitig wird das Land mit einem Verkaufsgebot von 10 Jahren belegt. In diesen 10 Jahren kann der Paraguaer sein Land, welches jetzt einen Eigentums-Titel (nur bei Erstaustellung eines Titels) hat, nicht veräußern und kann an Ausländer im Grundstücks-Register nicht überschrieben werden. Somit kann es auch den Eigentümer nicht wechseln.
Der Paraguayer kann erst Land an einen Ausländer verkaufen, wenn er 10 Jahre lang Eigentümer des Eigentum-Titels ist - vorher nicht. Sollten trotzdem Verträge darüber abgeschlossen werden, so sind diese NICHTIG (Das heißt von Beginn an UNGÜLTIG).

Leider wissen dies die Paraguayer selbst (oft) nicht und möchten ihr Land verkaufen und Ausländer (z.B. Deutsche) begeben sich in einen NICHTIGEN Vertrag, der wie schon oben erwähnt, UNGÜLTIG ist. Eine Klage wäre diesbezüglich auch sinnlos - eher selbst schädigend.

Leider gibt es immer wieder Fälle, in welchen solche Verkäufe statt finden. Sei es auf Betrug oder der Unwissenheit von Anwälten oder Notaren. Doch dies spielt keine Rolle: NICHTIG heißt im Klartext: UNGÜLTIG (und das von Beginn an).

In der Praxis werden solche Dinge meist umgangen durch Privatverträge. Doch diese halten nur stand, sobald sich beide Parteien bis zur Ablauffrist der 10 Jahre daran halten und danach die Umschreibung des Eigentums-Titels erfolgt.
Was aber passiert, wenn sich der Verkäufer nicht daran hält, er verstorben ist und sich die Erben danach daran nicht halten wollen?

Stellen Sie sich vor Sie haben einen solchen NICHTIGEN Privatvertrag abgeschlossen, dass nach der 10-Jahres-Sperrfrist, der Eigentums-Titel an Sie übertragen wird. Im "guten Glauben" haben Sie auf diesem Land ein Haus mit Pool und noch viel mehr errichtet mit fast Ihrem gesamten Vermögen und bestreiten auch damit Ihren Lebensunterhalt, Ihr Leben.
Der Vertragspartner wollte sich an diesen Vertrag halten und nach diesen 10 Jahren Sperrfrist Ihnen dieses Land mit samt Eigentums-Titel übertragen, welcher aber jetzt verstorben ist. Unter den Erben befindet sich ein kompetenter Anwalt, der weiß, dass dieser Vertrag NICHTIG ist und beharrt auf das Erbe. Sind Sie dann der Meinung, dass Sie Recht bekommen würden, wenn Sie einen NICHTIGEN Vetrag eingegangen sind?
Fakt ist: Die Erben werden alles bekommen. Auch Ihr neu erbautes Haus mit Pool usw. Sie werden keine Gegenleistung bekommen - ÜBERHAUPT NICHTS!

Man hat nur einen "privaten" Vertrag abgeschlossen über einen Anwalt oder beim Notar, der aber NICHTIG ist und somit nicht den Gesetzen entspricht. Dieser Vertrag kann jederzeit angefochten werden. Und da man weiß, dass NICHTIGE Verträge von Beginn an UNGÜLTIG sind, wird man als Käufer eines nichtigen Vertrages nie RECHT bekommen können. Das ist in Deutschland nicht anders.

2. Beispiel: Sie kaufen wiederum ein Land per Privatvertrag ohne in das Register eingetragen zu werden und natürlich erhalten Sie auch keinen Eigentums-Titel - keine Eigentums-Urkunde. So könnte der Verkäufer dieses Grundstück auch noch an andere verkaufen. An einen Einheimischen kann er es verkaufen, welcher Sie wieder von dem Land drängt. Das ganze Recht steht auf der Seite des Paraguayers. Sie haben keine Chance Recht zu bekommen.

Nach paraguayischem Recht kann keiner über seinen Tod hinaus verbindliche Verfügungen für andere, wie z. B. die gesetzlichen Erben treffen.

Als "Fiscal"-Land werden übrigens jene Grundstücke bezeichnet, die noch über keine Grundstücks-Titel verfügen. Hier können berechtigte Paraguayer bei der INDERT die Ausstellung eines Titels auf ihren Namen beantragen.

Ich selbst empfehle nur den Verkauf über kompetente Immobilien-Makler, die auch vom Recht in Paraguay etwas verstehen, selbst in Haftung genommen werden zu können, sich daran halten und welche nur mit einem Übersetzer, der auch beim Obersten Gerichtshof in Paraguay zugelassen ist, beim Notar alles wortwörtlich und auch in schriftform übersetzt wie auch mit seiner Unterschrift und Stempel für seine Übersetzungen dafür haftet - Das ist Pflicht!
Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein empfiehlt es sich nicht auf ein paar wenige Euro zu verzichten um nicht eine üble Überraschung zu erleben.

Wir sind immer wieder auf der Suche nach Immobilien für Auswanderer

Aufgrund der rechtlichen Situation dürfen wir nur Land mit Eigentums-Titel anbieten

Wir sind immer auf der Suche nach geeigneten Grundstücken mit Titel für den Bau von Eigenheimen im Departement Guairá vorwiegend für neue und auch vorgemerkte Interessenten. Bevorzugt werden die Städte Villarrica, Mbocayaty, Yataity, Natalicio Talavera, Felix Perez Cardozo und auch die Colonia Independencia sowie nähere Umgebung, wie auch Gebiete um La Colmena und Acahay.

Aufgrund der politischen Situation in Deutschland bzw. Europa wollen immer mehr Menschen nach Paraguay auswandern und fragen immer wieder nach Grundstücken und Häusern ab 1 bis zu 50 Hektar. Wie festzustellen ist, möchten sich viele schon einmal ein Domizil in Paraguay sichern, aber nicht sofort auswandern, sondern sich damit noch ein wenig Zeit lassen. Andere hingegen möchten keine Zeit verlieren und etwas kaufen und auch sofort auswandern.

Wenn Sie selbst als Eigentümer eines Grundstückes (auch mit Haus) verkaufen möchten oder jemanden kennen, der bereit ist sein Grundstück/Haus zu verkaufen, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Die Grundstücke sollten folgende Eigenschaften haben:

mit Titel (lastenfrei)

gute Möglichkeit zum Bau eines Eigenheimes

in der Nähe bzw. kurzer Reichweite und guter Zufahrtsstraße zum Asphalt

möglichst hoch gelegen (keine Feuchtgebiete)

falls möglich mit Bäumen und auch verschiedene Obstbäume

nahrhafter und keine zu trockene Erde für Gemüseanbau

Wiese bzw. Weide für Tierhaltung

Als Verkäufer bzw. Grundstückseigentümer haben Sie keine Kosten. Unser Prinzip ist immer der ordentliche Verkauf bzw. Kauf über ein öffentliches Notariat (Escribania publica) mit anwesendem zugelassenem Übersetzer. Verhandlungspartner über Konditionen und Preis des Verhandlungs- bzw. Kauf-Objektes sind immer Verkäufer und Interessent, wobei wir dem Käufer 5% des tatsächlichen Gesamtverkaufspreises als unsere Provision berechnen. Provisionsteilung von Käufer und Verkäufer und ähnliches sind nach Absprache mit allen Parteien möglich.

Bei den Kosten des Notariats (Escribania) gibt es oft Unstimmigkeiten. Daher schlagen wir immer vor, dass jeder seine Kosten selbst zu tragen hat, die einem zufallen. Auch dies sollte vor jedem Verkauf genau geklärt werden. Somit fallen zumindest die Verkaufsgebühren bzw. Verkaufssteuern dem Verkäufer zu (1,5% des Verkaufspreises).